Der allgemeine Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Ein von der Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger trägt einen geschützten Titel – hier können Sie sicher sein, dass Sie fachlich korrekt und objektiv beraten werden.Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss:
besondere Sachkunde nachweisen: Die Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen des Sachverständigen müssen erheblich über dem Durchschnitt liegen. Der Nachweis über dieses Fachwissen ist der Handwerkskammer (HWK) gegenüber zu erbringen. Ausdrucksfähigkeit, Kenntnis wichtiger rechtlicher Rahmenbedingungen und nicht zuletzt die Fähigkeit, ein Gutachten verständlich und überzeugend aufzubauen und zu formulieren, runden die fachlichen und persönlichen Anforderungen an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ab.
die Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch ausführen: Der Sachverständige darf sich in seiner Leistungsausführung nicht beeinflussen lassen, keine Weisungen entgegennehmen oder durch persönliche oder berufliche Umstände befangen sein. Strikte Neutralität, gewissenhafte Prüfung und Durchführung sowie die Einhaltung der von der HWK herausgegebenen Richtlinien sind die Grundlagen der Aufgabenerfüllung.
bestimmte Anforderungen an seine Persönlichkeit erfüllen: Der Sachverständige muss über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, geistig und körperlich entsprechend seines Fachgebietes leistungsfähig sein, seine Sachverständigentätigkeit persönlich ausführen sowie integer, unparteiisch und unabhängig sein.
sich regelmäßiger Überprüfung unterziehen: Die Handwerkskammer beobachtet alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unter strengen Kriterien und stellt somit sicher, dass die hohen Auflagen und Qualitätsansprüche des Pflichtenkatalogs kontinuierlich eingehalten werden.
Die Suche nach einem fachlich und persönlich besonders geeigneten und zuverlässigen Sachverständigen wird somit durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung vereinfacht, da der geschützte Titel und die damit verbundenen hohen Anforderungen als hohes Qualitätssiegel gesehen werden können.
Andere Sachverständige wie Sachverständige amtlich anerkannter Prüfungsorganisationen,zertifizierte Sachverständige oder staatlich anerkannte Sachverständige unterliegen zwar zum Teil auch bestimmter Kontrollen staatlicher oder privater Stellen. Sie sind allerdings nicht so umfangreich in das öffentlich-rechtliche System eingegliedert wie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die zudem regelmäßig überprüft werden und – bei unzureichender Leistung – ihren Titel wieder aberkannt bekommen können.
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