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Öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­ständiger der Hand­werks­kammer Ost­west­falen-Lippe zu Biele­feld für das Dach­decker-Handwerk.

Qualifikation

Der allgemeine Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Ein von der Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger trägt einen geschützten Titel – hier können Sie sicher sein, dass Sie fachlich korrekt und objektiv beraten werden. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss:
  • besondere Sachkunde nachweisen: Die Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen des Sach­ver­ständigen müssen erheblich über dem Durch­schnitt liegen. Der Nach­weis über dieses Fach­wissen ist der Hand­werks­kammer (HWK) gegen­über zu erbringen. Ausdrucks­fähig­keit, Kennt­nis wichtiger recht­licher Rahmen­bedingungen und nicht zuletzt die Fähig­keit, ein Gut­achten verständlich und über­zeugend auf­zubauen und zu formu­lieren, runden die fach­lichen und persön­lichen Anfor­derun­gen an einen öffent­lich bestellten und vereidigten Sach­verständigen ab.
  • die Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch ausführen: Der Sach­verstän­dige darf sich in seiner Leistungs­aus­führung nicht beein­flussen lassen, keine Weisungen entgegen­nehmen oder durch persönliche oder berufliche Um­stände befangen sein. Strikte Neutralität, gewissen­hafte Prüfung und Durch­führung sowie die Ein­haltung der von der HWK heraus­gege­benen Richtlinien sind die Grund­lagen der Auf­gaben­erfüllung.
  • bestimmte Anforderungen an seine Persönlichkeit erfüllen: Der Sach­verständige muss über ausreichende Lebens- und Berufs­erfahrung verfügen, in geord­neten wirtschaf­tlichen Verhält­nissen leben, geistig und körper­lich ent­sprechend seines Fach­gebietes leistungs­fähig sein, seine Sach­verständigen­tätig­keit persön­lich aus­führen sowie integer, un­parteiisch und unab­hängig sein.
  • sich regelmäßiger Überprüfung unterziehen: Die Hand­werks­kammer beob­ach­tet alle öffent­lich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­digen unter stren­gen Kriterien und stellt somit sicher, dass die hohen Auf­lagen und Qualitäts­an­sprüche des Pflichten­kata­logs konti­nuier­lich einge­hal­ten wer­den.
 Die Suche nach einem fachlich und persönlich besonders geeigneten und zuverlässigen Sachverständigen wird somit durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung vereinfacht, da der geschützte Titel und die damit verbundenen hohen Anforderungen als hohes Qualitätssiegel gesehen werden können.
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Hans-Peter Benteler
 Dachdeckermeister
vereidigter Sachverständiger