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Öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­ständiger der Hand­werks­kammer Ost­west­falen-Lippe zu Biele­feld für das Dach­decker-Handwerk.

Gutachten

In meiner Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie als Gutachter für das Dachdeckerhandwerk erstelle ich folgende Gutachten:
  • Gerichtsgutachten: Sind in einem laufenden Prozess oder Beweisverfahren strittige Sachverhalte fachkundig zu klären, bestellt das Gericht einen Sachverständigen als Gutachter. In Gerichtsgutachten ist der Sachverständige ausschließlich für das Gericht tätig, nicht aber für eine einzelne Partei. Da die Anforderungen an Gerichtsgutachten in Bezug auf Sachkunde, Neutralität und Objektivität besonders hoch sind, beauftragt das Gericht fast ausschließlich vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige.
  • Privatgutachten: Das Privatgutachten ermöglicht eine unabhängige Aussage zur korrekten Ausführung oder Preisgestaltung, eine außergerichtliche Einigung oder die fundierte Vorbereitung eines Rechtsstreits. Als Gutachter besichtige ich gegebenenfalls das betroffene Objekt gemeinsam mit dem ausführenden Handwerker und halte detailliert fest, welche Mängel zu beheben sind
  • Versicherungsgutachten: Nach Sturm- oder Hagelschäden kann es im Zweifelsfall zu Differenzen mit der Versicherung kommen. Ebenso kann ein Versicherungsgutachten erforderlich sein, um eindeutig festzulegen, welches Material zur Reparatur eingesetzt und zu welchen Preisen es abgerechnet werden muss. Gebäudeversicherungen beauftragen einen Sachverständigen auch als Gutachter zur Klärung der Schadenshöhe und des Schadenshergangs.
 Wenn Sie einen professionellen Gutachter für das Dach oder eine objektive Bewertung einer Sachlage benötigen, stehe ich als Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk zur Verfügung und erwarte Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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Hans-Peter Benteler
 Dachdeckermeister
vereidigter Sachverständiger